Beruf und Kind
Elternzeit
Elternzeit
Mütter oder Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben jeweils einen Rechtsanspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit.
Auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers können sie bis zu 24 Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes übertragen. Elternzeit muss direkt beim Arbeitgeber beantragt werden. Erwerbstätige Eltern können frei entscheiden, wer von ihnen Elternzeit nimmt. Sie können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Jeder Elternteil kann seine gesamte Elternzeit in drei Zeitabschnitte aufteilen. Der Arbeitgeber kann jedoch den dritten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er ausschließlich zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes liegt.
Wer Elternzeit nimmt, kann in Teilzeit bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Eltern, deren Kinder vor dem 01.09.2021 geboren wurden, dürfen bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen und die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer bereits mehr als 6 Monate im Unternehmen tätig ist.
Nach Ablauf der Elternzeit haben die Eltern einen Anspruch, auf ihren alten oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Eine Schlechterstellung ist nicht zulässig.
Wurde die Arbeitszeit während der Elternzeit reduziert, gilt nach deren Ende wieder die frühere Arbeitszeit.
Links
- Elternzeitinfo
BMfSFJ - BMAS
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Elterngeld
Elterngeld
Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus unterstützen zusätzlich.
Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Das Minimum beträgt 300 Euro, das Maximum 1.800 Euro/Monat.
Das Mindestelterngeld erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 32 Stunden in der Woche arbeiten (höchstens 30 Stunden pro Woche bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden), etwa auch Studierende, Hausfrauen oder Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben
ElterngeldPlus richtet sich an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Es berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Dafür wird der doppelte Zeitraum gezahlt: ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate.
Einen Partnerschaftsbonus von 4 zusätzlichen Monaten können Eltern erhalten, wenn beide parallel in Teilzeit arbeiten. Diesen Bonus können auch Alleinerziehende erhalten.
Anträge sind beim Bürgeramt erhältlich und müssen dann bei der Landeskreditbank eingereicht werden.
Adressen
Wiedereinstieg
Wiedereinstieg in den Beruf
Der Wiedereinstieg ins Erwerbsleben ist nach einer mehrjährigen Unterbrechung oftmals schwierig. Die Qualifikation entspricht manchmal nicht mehr den Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt.
Eine Rückkehr in den einmal erlernten Beruf ist meist nur über eine Anpassungsqualifizierung möglich.
Außerdem bleiben vor allem erwerbstätige Frauen in der Regel auch nach der Wiederaufnahme ihrer Berufstätigkeit überwiegend für die Familienarbeit zuständig, und sind somit auf Teilzeitarbeit verwiesen.
Beim Versuch des beruflichen (Wieder-)Einstiegs können Berufsrückkehrerinnen konkrete Unterstützung durch Information, Orientierungshilfen und frühzeitige Wiedereinstiegsplanung bei der Beauftragten für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit Esslingen erhalten.
Außerdem können Sie sich nach Terminvereinbarung individuell bei der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beraten lassen.
Links
- Verband Berufstätige Mütter
- BeFF
Berufliche Förderung von Frauen e.V. - Agentur für Arbeit
Adressen
Teilzeitarbeit
Teilzeitarbeit
In der Regel haben Frauen und Männer, die nach der Familienphase zurück in den Beruf möchten, weiterhin familiäre Verpflichtungen.
Daher haben sie vielfach den Wunsch, sich hinsichtlich der Lage und Verteilung sowie des Umfangs der Arbeitszeit einzuschränken.
Sie suchen Arbeitsverhältnisse mit weniger Arbeitsstunden als eine Vollzeitbeschäftigung oder mit flexiblen Arbeitszeiten. Prinzipiell ist in Teilzeit alles möglich, was individuell zwischen Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in vereinbart wird.
Um Ihre Chancen auf einen Teilzeit-Arbeitsplatz zu erhöhen, ist es vor einem Gespräch mit dem Arbeitgeber/-in sinnvoll zu überlegen, welche Arbeitszeit für Sie möglich ist: ganze Tage oder vormittags/nachmittags/abends evtl. im Wechsel oder Wochenenddienste.
Entsprechend dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Reduzierung Ihrer Arbeitszeit.
Links
- Teilzeitinfo
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales - Minijob - Zentrale
Adressen
Kinderbetreuung
Kinderbetreuung
Das drängendste Problem im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt die Frage der Kinderbetreuung.
Auch bei partnerschaftlicher Arbeitsteilung kann die Kinderbetreuung nicht von den Eltern allein gelöst werden. Ein passgenaues Kinderbetreuungsangebot ist unerlässlich.
Unternehmen
Familienfreundliche Unternehmen
Um frei über ihr Familien- und Erwerbsmodell entscheiden zu können, brauchen Eltern neben der passenden Kinderbetreuung auch familienfreundliche Angebote im Betrieb. Die wichtigsten sind: flexibel gestaltbare Arbeitszeiten und die Chance, ohne langfristige berufliche Nachteile, den Arbeitsumfang den familiären Anforderungen entsprechend, zu verändern. Von Bedeutung sind außerdem Kinderbetreuungsangebote im Betrieb bzw. Beteiligung von Betrieben an kommunalen Betreuungsangeboten sowie die Möglichkeit zur Weiterbildung, der Teilzeit oder einer Vertretung während der familienbedingten Erwerbsunterbrechung.
Links
- www.wm.baden-wuerttemberg.de
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg - www.bmfsfj.de
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend - www.familynet-bw.de
Adressen
Teilzeitausbildung
Teilzeitausbildung
Einen Ausbildungsplatz zu finden ist schwer. Noch schwerer ist es jedoch für junge Frauen, die sich bereits um ein eigenes Kind kümmern müssen. Seit 2005 ist die Teilzeitausbildung gesetzlich geregelt und nach Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb grundsätzlich möglich. Über aktuelle Projekte (sofern vorhanden) informieren das Jobcenter Esslingen und die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt.