Leistungen für Arbeitslose
Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos ist, sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und die Anwartschaftszeiten erfüllt.Arbeitslos ist, wer nicht oder nur in einem Umfang von weniger als 15 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbstständig tätig ist. Er oder sie muss eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden umfassende Beschäftigung suchen.Weitere Voraussetzungen sind, dass die Arbeitslosen sich selbst um Arbeit bemühen und sich den Vermittlungsbemühungen der Agenturen für Arbeit zur Verfügung stellen.Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer innerhalb einer Frist von 2 Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate aufgrund einer Beschäftigung oder aus sonstigen Gründen (z. B. Bezug von Krankengeld) gegenüber der Agentur für Arbeit versicherungspflichtig war.
Adressen
Grundsicherung
Grundsicherung
Ab dem 1.1.2005 wurden die ehemalige Arbeitslosenhilfe und die ehemalige Sozialhilfe für Erwerbsfähige zu einer einheitlichen Leistung zusammengeführt: der Grundsicherung für Erwerbsfähige, Arbeitsuchende und Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen. Anspruch auf die Grundsicherung haben erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen.
Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst sowohl Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.
Links
- JURIS - Gesetze im Internet
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz
Eingliederung
Eingliederung
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter bieten beschäftigungsfördernde Leistungen an, die individuell mit dem zuständigen Arbeitsvermittler erarbeitet werden.
Zu den einzelnen Förderarten, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht, kann bei der Agentur für Arbeit und Jobcenter ausführliches Informationsmaterial erfragt werden. Grundsätzlich muss ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II bestehen.
Treffpunkte
Treffpunkte
Der Arbeitslosentreff wird von Arbeitslosen zuammen mit dem Katholischen Bildungswerk Esslingen für den gesamten Landkreis geplant und veranstaltet. Es geht um gegenseitige Unterstützung, Austausch und Begegnung.
Außerdem bietet der Landesverband der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) für Menschen ohne Erwerbsarbeit Rechtsberatung in allgemeiner Form an (Arbeits-, Renten- und Sozialrecht).