Landesfamilienpass
Auch das Land unterstützt Familien
Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, insgesamt unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.
Voraussetzungen
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Hartz IV oder Kindergeldzuschlagsberechtigt sind,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind zusammen leben,
- Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind.
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Den Landesfamilienpass mit Gutscheinkarte erhalten Sie auf Antrag beim Amt für Soziales und Sport, Bürgerservice Soziales, Beblinger Str. 3, 73728 Esslingen am Neckar