Bundesstiftung "Mutter und Kind-
Schutz des ungeborenen Lebens"
Die Stiftung will Schwangeren, die sich in einer seelischen und wirtschaftlichen Notlage befinden, eine individuelle finanzielle Unterstützung geben, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.
Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Voraussetzungen für die Leistungen:
- Nachweis der Schwangerschaft
- Antragstellung vor Geburt des Kindes
- Antragstellerin muss sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden und andere Hilfemöglichkeiten (Unterhaltsvorschuss, ALG II, etc) sind nicht ausreichend
- Die Schwangere muss sich bei einer anerkannten Schwangeren-/ Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle beraten lassen, bei der auch der Antrag gestellt werden kann.
Leistungen sind möglich für Umstandskleidung, Erstausstattung des Kindes und Einrichtung des Kinderzimmers.
Weitere Informationen finden Sie auch unter
[Schwangerschaft]
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Adressen
Broschüren
In unserer Broschürenübersicht finden Sie diese und andere Broschüren mit Bezugsquellen.
[Bundesstiftung Mutter und Kind]