Notlagen

Besondere Notlagen

Die Stadt Esslingen besitzt Belegungsrechte über zahlreiche Mietwohnungen in Esslingen. Einwohner/-innen, welche aufgrund ihres geringen Einkommens keine Wohnung am freien Wohnungsmarkt finden, können sich um eine Sozialwohnung bewerben. Einzelpersonen und Familien, welche in Wohnungsnot geraten, können sich über ihre Chancen und Möglichkeiten der Vormerkung auf eine Sozialwohnung beraten lassen. Ebenso können Sie eventuelle Ansprüche auf Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss) prüfen lassen. Für alle Fälle von drohendem Wohnungsverlust oder Obdachlosigkeit gibt es in Esslingen eine zentrale Anlaufstelle im Amt für Soziales, Integration und Sport

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Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe Sie nachweisen können, dass Sie berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung ("Sozialwohnung") zu beziehen. So wird sichergestellt, dass die Sozialwohnung nur den Wohnungssuchenden zugute kommt, deren Einkommen bestimmte Grenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz nicht übersteigt. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen. Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr lang gültig. Unabhängig von der Entwicklung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bleibt die Nutzungsberechtigung während der Dauer des Mietverhältnisses bestehen.

Adressen

Amt für Soziales, Integration und Sport
Beblingerstrasse 3
73728 Esslingen am Neckar
Telefon +49 (7 11) 35 12-24 42
Fax (07 11) 35 12-55 24 42

Direktwahl
Fon 0711/3512-2477, -2457, 
Fax 0711/3512-55-Durchwahl

Wohungsvermittlung

Die Stadt Esslingen führt für Menschen in Esslingen, die nachweislich in ungesicherten, unzumutbaren, unzureichenden oder unangemessenen Wohnverhältnissen leben und über den freien Wohnungsmarkt keine Wohnung erhalten können, eine Notfallliste. Diese Notfälle können über die städtischen Belegungsrechten für Wohnungen mit Wohnraum versorgt werden. Um in diese Notfallliste aufgenommen zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welche Voraussetzungen dies sind erfahren Sie beim Amt für Soziales, Integration und Sport der Stadt Esslingen am Neckar.

Adressen

Soziale Beratung und Wohnen
Beblingerstrasse 3
73728 Esslingen am Neckar
Telefon +49 (7 11) 35 12-24 46

Direktwahl
Fon 0711/3512-2322
Fax 0711/3512-55-2322

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Diesen Zuschuss gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Voraussetzung für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass der Wohnungsinhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt. Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung ab.

Links

Adressen

Amt für Soziales, Integration und Sport
Beblingerstrasse 3
73728 Esslingen am Neckar
Telefon +49 (7 11) 35 12-24 42
Fax (07 11) 35 12-55 24 42

Direktwahl
Fon 0711/3512-2702, -3383, -2689
Fax 0711/3512-55-Durchwahl

Wohnungsverlust

Bei drohendem Wohnungsverlust bietet der kommunale Sozialdienst Hilfe und Unterstützung an. Hier werden die Möglichkeiten des Erhalts der vorhandenen Wohnung abgeklärt. Auch zur Rechtmäßigkeit von Kündigungen und Räumungsklagen kann beraten und informiert werden. Eventuell können sogar bei entsprechender Erfüllung der Voraussetzungen bestehende Mietrückstände durch eine Beihilfe oder ein Darlehen übernommen werden.  Bei drohender oder eingetretener Obdachlosigkeit werden betroffene Familien bei der Wohnungsbeschaffung unterstützt beziehungsweise die Betroffenen bekommen vorübergehend eine Unterkunft vermittelt.

Adressen

Soziale Beratung und Wohnen
Beblingerstrasse 3
73728 Esslingen am Neckar
Telefon +49 (7 11) 35 12-24 46

Direktwahl
Fon 0711/3512-2562, -2793,  -2403, -2854, -3417
Fax 0711/3512-55-Durchwahl