Fragen bei Straffälligkeit
Ihr Kind hat eine Straftat begangen? Jede Straftat wird nach dem Gesetz geahndet. Die Jugendgerichtshilfe begleitet und unterstützt Jugendliche und Heranwachsende in Gerichtsverfahren. Dabei steht das Interesse im Vordergrund, weitere Straffälligkeiten zu vermeiden. Deshalb will die Jugendgerichtshilfe die Hintergründe und Ursachen ergründen und ist mit Beratung und Hilfen für Sie und die Jugendlichen da. Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein außergerichtliches Verfahren mit dem Ziel der Konfliktschlichtung, der Wiedergutmachung und der Auseinandersetzung des Täters mit der Situation des Opfers zur Vermeidung von Straf- und Zivilverfahren.
Adressen
Landratsamt Esslingen
Amt für Soziale Dienste und Psychologische Beratung
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen am Neckar
E-Mail
sozialerdienst@LRA-ES.de
Telefon
(07 11) 39 02-4 25 97
Fax
(07 11) 39 02-10 56